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Forschungsstipendien

Ein Forschungsstipendium kann an studierende ordentliche Mitglieder für wissenschaftliche Arbeitsvorhaben vergeben werden, die in Zusammenhang mit dem Strahlenschutz stehen und an einer Bildungs- oder Forschungseinrichtung im Ausland durchgeführt werden. Die Stipendiendauer beträgt maximal neun Monate. Die von der 25. Mitgliederversammlung beschlossene maximale monatliche Höhe des Stipendiums beträgt € 500.

Bewerbung

Bewerbungen sind in schriftlicher Form unter Beilage eines Empfehlungsschreibens des zuständigen Lehrgangsleiters bevorzugt per E-Mail an den Vorsitzenden des Vergabegremium zu richten und haben eine detaillierte Beschreibung des Arbeitsprogrammes einschließlich des wissenschaftlichen Hintergrundes sowie einen Lebenslauf des Bewerbers oder der Bewerberin zu enthalten:

Österreichischer Verband für Strahlenschutz
Univ.-Lekt. Dr. Alfred HEFNER (Kontakt)
2444 Seibersdorf

Ferner ist anzugeben, ob das Arbeitsvorhaben von anderer Stelle ebenfalls finanziell unterstützt wird. Über die Höhe des Stipendiums entscheidet der Vorstand. Am Ende des Stipendiums bzw. bei Stipendien mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten zusätzlich nach der Hälfte der Laufzeit ist dem Vorstand jeweils ein Arbeitsbericht vorzulegen. In begründeten Fällen kann das Stipendium durch den Vorstand vorzeitig beendet werden. Auf die Förderung durch den ÖVS ist in sämtlichen mit dem Forschungsvorhaben in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen hinzuweisen.

Vergabegremium

Das aktuelle Vergabegremium setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Univ.-Lekt. Dr. Alfred HEFNER (Vorsitz)
Ao. Univ.-Prof. i. R. Mag. Dr. Harry FRIEDMANN
Univ.-Prof. DI Dr. Dr. h. c. mult. Martin GERZABEK
DI Dr. Michael HAJEK
HR Univ.-Prof. DI Dr. Franz Josef MARINGER
DI Dr. Hannes STADTMANNN

Auszug Statuten Vereinsstatuten Forschungsstipendium

(1) Ein Forschungsstipendium wird an studierende ordentliche Mitglieder für wissenschaftliche Arbeitsvorhaben vergeben, die in Zusammenhang mit dem Strahlenschutz stehen und an einer Bildungs- oder Forschungseinrichtung im Ausland durchgeführt werden. Die Stipendiendauer beträgt maximal neun Monate.
(2) Über die maximale monatliche Höhe des Stipendiums entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands.
(3) Bewerbungen sind in schriftlicher Form unter Beilage eines Empfehlungsschreibens des zuständigen Lehrgangsleiters an das Vergabegremium zu richten und haben eine detaillierte Beschreibung des Arbeitsprogrammes einschließlich des wissenschaftlichen Hintergrundes sowie einen Lebenslauf des Bewerbers zu enthalten. Ferner ist anzugeben, ob das Arbeitsvorhaben von anderer Stelle ebenfalls finanziell unterstützt wird.
(4) Über die Höhe des Stipendiums entscheidet der Vorstand.
(5) Am Ende des Stipendiums bzw. bei Stipendien mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten zusätzlich nach der Hälfte der Laufzeit ist dem Vorstand jeweils ein Arbeitsbericht vorzulegen.
(6) In begründeten Fällen kann das Stipendium durch den Vorstand vorzeitig beendet werden.
(7) Auf die Förderung durch den ÖVS ist in sämtlichen mit dem Forschungsvorhaben in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen hinzuweisen.