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Konrad-Mück-Stipendium

Bewerbungen um ein Konrad-Mück-Stipendium können laufend erfolgen.

Zur Förderung des Strahlenschutzes wurde von der 18. Mitgliederversammlung des Österreichischen Verbandes für Strahlenschutz am 21.11.2002 die Einrichtung eines Stipendiums beschlossen, das nach dem kurz zuvor tödlich verunglückten langjährigen Vorstands- und Verbandsmitglied Dr. Konrad Mück benannt werden sollte.

Das Konrad-Mück-Stipendium kann ordentlichen Mitgliedern gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Bewerbung das 30. Lebensjahr nicht überschritten und durch eine laufende oder abgeschlossene Arbeit wesentlich zum Fortschritt auf dem Gebiet des Strahlenschutzes beigetragen haben. Pro Kalenderjahr können maximal zwei Stipendien vergeben werden. Das Konrad-Mück-Stipendium wird anlässlich einer Feier in festlichem Rahmen überreicht und kann einem Mitglied nur einmal gewährt werden.

Bewerbung

Die Vergabe eines Konrad-Mück-Stipendiums ist von der Bewerberin oder dem Bewerber unter Beilage einer Kurzfassung der Arbeit, eines Lebenslaufes sowie weiterer Unterlagen, die für eine Entscheidung über den Antrag notwendig sind, beim Vorsitzenden des Vergabegremiums bevorzugt per E-Mail zu beantragen:

Österreichischer Verband für Strahlenschutz
Univ.-Lekt. Dr. Alfred HEFNER (Kontakt)
2444 Seibersdorf

Vergabegremium

Das aktuelle Vergabegremium setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Univ.-Lekt. Dr. Alfred HEFNER (Vorsitz)
Ao. Univ.-Prof. i. R. Mag. Dr. Harry FRIEDMANN
Univ.-Prof. DI Dr. Dr. h. c. mult. Martin GERZABEK
DI Dr. Michael HAJEK
HR Univ.-Prof. DI Dr. Franz Josef MARINGER
DI Dr. Hannes STADTMANNN

Auszug Vereinsstatuten Konrad-Mück-Stipendium

(1) Das Konrad-Mück-Stipendium wird ordentlichen Mitgliedern gewährt, die zum Zeitpunkt der Bewerbung das 30. Lebensjahr nicht überschritten und durch eine laufende oder abgeschlossene Arbeit wesentlich zum Fortschritt auf dem Gebiet des Strahlenschutzes beigetragen haben.
(2) Die Vergabe eines Konrad-Mück-Stipendiums ist vom Bewerber unter Beilage einer Kurzfassung der Arbeit, eines Lebenslaufes sowie weiterer Unterlagen, die für eine Entscheidung über den Antrag notwendig sind, beim Vergabegremium schriftlich zu beantragen.
(3) Das Konrad-Mück-Stipendium kann einem Mitglied nur einmal gewährt werden.
(4) Pro Kalenderjahr können maximal zwei Konrad-Mück-Stipendien vergeben werden.
(5) Über die Höhe des Stipendiums entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands.
(6)  Konrad-Mück-Stipendien werden anlässlich einer Feier in festlichem Rahmen überreicht.

Konrad-Mück-StipendiantInnen

StipendiantInnen aus den Vorjahren sind:
2003     Alexander STOLAR
2005     DI Dr. Andreas BAUMGARTNER
2012     DI Christoph STETTNER und Philipp Raimund MITTERBAUER, BSc.
2013     DI Christoph WEIXELBAUMER und Franz KABRT, BSc.
2015     DI Klara JARCZYK und DI Georg WILDING
2016     Veronika EXLER, BSc.
2017     DI Hannah WIEDNER, BSc.
2019     David SORGER, BSc. und Konrad LOTTER, BSc.
2020     DI Miachel Bauer und DI Mag. Julian Schedl
2021     DI Victor Merza und Reinhard Wagner, MSc