Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Strahlenschutz für ionisierende und nichtionisierende Strahlung.
Fundierte Ausbildung, Einschulung und laufende Weiterbildung des Personals sind wichtige Grundvoraussetzungen für den sicheren Umgang mit ionisierender Strahlung.
Für einige Funktionen im Zusammenhang mit der Anwendung ionisierender Strahlung sind neben höherer Schul- und/oder Berufsausbildung noch zusätzlich die Absolvierung spezifischer Strahlenschutz-Kurse verpflichtend vorgeschrieben.
Strahlenschutzbeauftragte und deren Vertreter/innen
Aus- und Fortbildungsanforderungen von Strahlenschutzbeauftragten und deren Vertreter/innen sind in der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) definiert; dabei richtet sich das geforderte Niveau der Ausbildung nach dem Gefährdungspotential bzw. der technischen Komplexität einer Strahlenanwendung:
Anwendungen in der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin in §79 (Link)
Nicht-medizinische Anwendungen in §80 (Link)
Forschungsreaktoren oder Entsorgungsanlagen in §81 (Link)
Inhalt und Umfang für gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungen für Strahlenschutzbeauftragte und deren Vertreter/innen sind in der Anlage 18 der AllgStrSchV 2020 (Link) zu finden, für Entsorgungsbetriebe gibt es weitere Ausbildungsvorschriften in Anlage 16 (Link).
Im medizinischen Bereich gibt es auch verpflichtende Strahlenschutz-Ausbildungen für
- Ermächtigte Ärzte
Um Strahlenschutzuntersuchungen durchführen zu dürfen, brauchen Ärzte eine spezielle (einwöchige) Strahlenschutz-Ausbildung und eine Anerkennung durch das BMASGK (§96 AllgStrSchV 2020 (Link))
Inhalt und Umfang für diese gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungen sind in der Anlage 20 der AllgStrSchV 2020 (Link) zu finden.
- Medizinphysiker/innen
haben vielfältige Aufgaben bei der Therapieplanung für Strahlentherapie und Nuklearmedizin, sowie in der Radiologie im Bereich der Qualitätssicherung, Dosisoptimierung und dem Patientenschutz. Eine 6 Semester dauernde postgraduale universitäre Ausbildung (Link) ist Voraussetzung für die Annerkennung eines Medizinphysikers durch die Behörde. Fortbildungen im Ausmaß von 80 Stunden alle fünf Jahre dienen dem Erhalt der Expertise (§21 Medizinische Strahlenschutzverordnung (MedStrSchV) (Link)). - Anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen
Um das Bewusstsein für den Strahlenschutz der Patient/innen und des Personals zu stärken, sind seit 2018 spezielle anwendungsspezifische Strahlenschutz-Ausbildungen für Ärzte und Klinikpersonal vorgeschrieben, wenn sie dieses Wissen nicht schon während der Berufsausbildung erworben haben (§9 MedStrSchV (Link)).
Inhalte und Umfang der Ausbildung sind in der Anlage 2 (Link) der medizinischen StrSchV definiert.
Um die Ausbildungsqualität sicherzustellen, veröffentlichen die zuständigen Ministerien Listen anerkannter Kursanbieter für Strahlenschutzausbildungen:
- Ausbildungsstellen für die Anwendung ionisierender Strahlung im nichtmedizinischen Bereich (BMK) (Link)
- Ausbildungsstellen für Strahlenschutzausbildungen bei Anwendungen in der Medizin, Zahn- und Veterinärmedizin sowie für Ermächtigte Ärzte (BMSGK) (Link)
Strahlenschutz – Fortbildungen
für alle oben genannten Funktionen sind zumindest alle 5 Jahre Strahlenschutz-Fortbildungen im Ausmaß von 4 oder 8 Stunden gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechenden Kurse sind ebenfalls spezifisch auf die jeweilige Anwendung abgestimmt und werden von den anerkannten Ausbildungsstellen angeboten. Darüber hinaus kann die Behörde auch den Besuch einschlägiger Tagungen (z.B. Radiologie-Kongresse) oder anderer Strahlenschutz-Kurse als Fortbildung anerkennen.
Notfallpersonal für radiologische Ereignisse
Für die Bewältigung von Notfallsituationen im Zusammenhang mit Strahlenquellen und Kontaminationsereignissen müssen Einsatzkräfte speziell ausgebildet sein (Interventionsverordnung §9 (Link)). Diese Strahlenschutz-Ausbildungen sind in Anlage 5 (Link) definiert.
Nichtionisierende Strahlung
Strahlenschutz im Zusammenhang mit Anwendungen von Laserlicht in Technik und Medizin wird durch die zunehmende Nutzung immer bedeutender.
Ausbildungen für Laserschutzbeauftragte sind empfohlen aber derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben. Anforderungen an die Ausbildung sind in ÖNORM S 1100-2 „Laserschutzbeauftragter, Teil 2: Anforderungen an die Ausbildung“ (Link) beschrieben. Dabei werden die Besonderheiten medizinischer und technisch-industrieller Anwendungen getrennt berücksichtigt.
Autor: Friederike Strebl (Kontakt), Seibersdorf Labor GmbH